Culpa in Contrahendo (c.i.c.) - Verletzung von Pflichten
Der lateinische Begriff Culpa in Contrahendo (c.i.c.) beschreibt einen
Zustand, in dem es trotz eines nicht bestehenden Vertrages zu einer
Haftung kommen kann.
Die Abkürzung CNG bezieht sich auf die englischen Wörter "Compressed
Natural Gas" und bedeutet nichts anderes, als ein mit Erdgas
betriebenes Fahrzeug.
Neben der normalen Kennzeichnung durch ein spezielles konsularisches Nummernschild, verfügen auch viele Fahrzeuge, die sich im Besitz konsularischer Mitarbeiter befinden, über einen speziellen Aufkleber.