Wildschaden: Eine Begegnung der unschönen Art
Der Begriff Wildschaden bezeichnet juristisch gesehen einen Schaden,
den das Wild in der Land- und Forstwirtschaft anrichtet, während der
Wildunfall ein Schaden ist, den die Kollision von einem Fahrzeug mit
dem Wild oder aber das Ausweichen des Fahrzeugs vor dem Wild
verursacht.