Das deutsche Autokennzeichen, ein Nachweis für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs, gibt es bereits seit 1956. Im Jahr 2000 wurde eine Änderung in Form der EU-Zulassung eingeführt. Seitdem sind zwei verschiedene Arten Schilder anzutreffen. Fahrzeuge, die vor Einführung des EU-Schildes zugelassen wurden, sind noch mit dem alten KFZ Kennzeichen Deutschland versehen. An allen Fahrzeugen, die ab dem Jahr 2000 in Deutschland zugelassen wurden und werden, müssen EU-Schilder angebracht sein. Beide Schilder-Typen unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Erklärt wird im Folgendes das deutsche EU Kennzeichen und seine Bedeutung. Die Kennzeichen Arten wie Oldtimer Kennzeichen oder Saisonkennzeichen finden Sie am Ende des Artikels.
Der Fahrzeughalter erhält das deutsche Autokennzeichen in doppelter Anfertigung. Er hat jeweils eines vorne und hinten am Fahrzeug gut sichtbar zu befestigen hat. Die Beschriftung beginnt mit einem Kürzel, das sich aus dem 1 – 3 Buchstaben umfassenden Ortskürzel der Stadt, in der das Fahrzeug gemeldet ist, zusammensetzt. Dem folgen eine Buchstaben- und eine Zahlenkombination. Hinter der abschließenden Zahlenkombination sind die TÜV-Plakette und der Nachweis der letzten AU-Untersuchung aufgeklebt. Jeder vergebene Zulassungscode ist einmalig, so dass eine eindeutige Zuordnung zu Fahrzeug und Halter möglich ist. Im unteren Bereich des Schildes ist ein Stempel der zulassenden Behörde angebracht. Die Schrift ist in schwarzer Farbe gehalten und befindet sich auf weißem Hintergrund. Das deutsche Autokennzeichen selbst ist mit einem schwarzen Rand versehen.
Bei den alten KFZ Kennzeichen in Deutschland entspricht die Beschriftung DIN1451, der sogenannten Mittelschrift. Zwischen dem Kürzel für den Zulassungsort und der Buchstabenkombination befindet sich ein Bindestrich. Abschließend folgt eine Zahlenkombination.
Seit der Änderung des KFZ Kennzeichen durch die Vorschriften für EU-Schilder befindet sich zusätzlich das Länderkürzel „D“ für Deutschland auf dem Schild. Ein gesonderter Aufkleber mit Kennzeichnung der Nationalität ist für Fahrzeuge mit EU-Schild nicht mehr notwendig. Die EU-Zulassung unterscheidet sich weiterhin dadurch, dass sich zwischen dem Ortskürzel und der folgenden Buchstabenkombination kein Bindestrich mehr befindet. Ansonsten ist die Zusammensetzung des Codes für das deutsche Autokennzeichen unverändert geblieben. Die Länderkennung befindet sich vor dem Ortskürzel zusammen mit einem blauen EU-Zeichen.
Ziel der Abschaffung der alten Kennzeichen in Deutschland war unter anderem, die Schilder fälschungssicher zu machen. Das hat sich als nicht zutreffend herausgestellt. Allerdings ist das deutsche Autokennzeichen nach EU-Vorschrift auch bei schlechten Wetterverhältnissen oder Verschmutzungen von Erfassungsgeräten besser lesbar.