Nicht für jeden Führerscheinbesitzer ist es tatsächlich sinnvoll, ein eigenes Auto zu besitzen. Besonders in Großstädten mit gut ausgebauten Verkehrsnetz erscheint es manchmal sinnvoller, hin und wieder bei Bedarf einen Mietwagen zu nehmen, als sich ein Auto zuzulegen, welches man eigentlich nicht benötigt.
Verrechnet man die Kosten eines Mietwagens mit der Fahrzeit, dem Anschaffungspreis und den Unterhaltungskosten, die ein eigenes Auto verursacht, so ist nicht nur in Ausnahmefällen ein Mietwagen eine günstige Alternative. In Deutschland kann davon ausgegangen werden, dass das Gros der Autovermietungen seriöse Angebote macht. Vergleichen lohnt sich hier vor allem in der Preisfrage. Im Ausland jedoch sollte nicht nur das günstigste Angebot bestimmend sein.
Grundlegend ist zu sagen, dass man vor allem auf eine entsprechende KfZ-Versicherung besteht. Unerlässlich sind im In-wie auch im Ausland eine Diebstahlversicherung, eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung. In bestimmten Ländern, wie beispielsweise den USA, in denen Schadensersatzansprüche schnell die Millionengrenze überschreiten, ist es durchaus sinnvoll, zusätzlich eine Personeninsassenversicherung abzuschließen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte auf die Partnerfirmen des ADAC zurückgreifen. Unternehmen wie Hertz oder Sixt bieten für ADAC-Mitglieder häufig besonders günstige Tarife an. Bedenkenlos empfohlen werden können auch Europcar und Avis.
Besonders im Ausland gilt es jedoch noch mehr zu beachten. In der Regel ist es so, dass es sinnvoller ist, schon während der Urlaubsplanung einen Mietwagen über das Reisebüro zu ordern. Dies erweist sich oft in der Tat kostengünstiger als vor Ort. Ansonsten ist es unumgänglich, den Mietvertrag genau zu prüfen. Vor allem eine eventuelle Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens am Auto sollte nicht zu hoch ausfallen. Generell gilt aber das Schadensersatzrecht des jeweiligen Landes. Juristische Probleme sind daher oft unvermeidlich.
Zudem gibt es in den Verträgen häufig versteckte Kosten, die beispielsweise anfallen, wenn der eingetragene Fahrer jung ist, oder das Auto abgeholt werden muss. Auch diese Punkte sollte man im Vertrag überprüfen ebenso wie selbstverständlich den Zustand des Fahrzeuges und sei es nur, um nach der Fahrt nicht für Schäden verantwortlich gemacht zu werden, die noch vom Vormieter stammen.