Auch neue Studien haben wieder gezeigt, dass der Gebrauch von Kindersitzen im Auto durchaus seine Berechtigung hat – auch auf dem Beifahrersitz. Allerdings gilt es, besondere Vorsichtsmassnahmen zu treffen, insbesondere wenn es einen Beifahrerairbag gibt.
Crashtest © flickr by psiho.child So sind sich beispielsweise die Verkehrsexperten des ADAC darüber einig, dass Kinder im Allgemeinen auf der Rückbank besser aufgehoben sind – ob mit oder ohne Kindersitz. Falls sie aber aus dem einen oder anderen Grund in einer Sitzschale doch auf dem Beifahrersitz mitfahren sollen, sollte fast grundsätzlich der Airbag deaktiviert sein, weil ansonsten im Fall von Unfällen – selbst bei vergleichsweise geringen Geschwindigkeiten um die 30 Stundenkilometern – schwere bis tödliche Verletzungen für die Kleinen drohen, verursacht durch den auf Erwachsene ausgelegten Airbag.
Unterschiede bei verschiedenen Kindersitzmodellen
Das gilt besonders für Sitzschalen, bei denen das Kind mit dem Kopf in
Fahrtrichtung sitzt. Bei Sitzschalen, bei denen das Kind in
Fahrtrichtung blickt, darf der Airbag aktiviert bleiben, allerdings
sollte in diesem Fall darauf geachtet werden, dass der Abstand zum
Airbag nicht zu gering ausfällt, da ansonsten durch die durchaus
beachtliche Wucht des sich explosionsartig öffnenden Sicherheitssacks
beträchtliche Verletzungen für das Kind resultieren können.