Im vergangenen Jahr fügten Wildunfälle 2.669 Menschen Leid zu; 20 von ihnen starben sogar. Der ADAC weiß, was zu tun ist.
ADAC Infogramm zum Thema Wildunfall ©ADAC Ein Wildunfall droht nach Angaben des ADAC vor allem in den Herbstmonaten Oktober und November. Der Grund: Wenn der Mais als letzte Getreideart abgeerntet ist, verlieren Reh, Hirsch, Wildschwein und Co. ihre Verstecke auf den Feldern und wechseln über die Landstraßen in die Wälder. Außerdem macht sich das Wild meist in der Dämmerung zur Futtersuche auf und kommt daher jetzt dem morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr in die Quere. Wildunfälle bei helllichtem Tage sind eher selten.
Gegen Wildunfälle rät der ADAC Autofahrern, auf gefährdeten Strecken besonders achtsam und stets bremsbereit sein. Zudem sollte der Straßenrand unentwegt beobachtet und der Abstand zum Vorausfahrenden erhöht werden, um einem abrupten Bremsmanöver rechtzeitig begegnen zu können. Erkennt man ein Tier auf der Straße, sind Abbremsen, Abblenden und Hupen Mittel der Wahl. Ist eine Kollision nicht mehr zu verhindern, bleibt nur noch Lenkrad festhalten und Vollbremsung. Nicht empfehlenswert sind unkontrollierte Ausweichmanöver da solche Versuche, einen Wildunfall zu verhindern, oft an einem Baum enden.
Ist ein Wildunfall passiert, ist die Unfallstelle zu sichern, Verletzte zu versorgen und das der Polizei zu melden. Die benachrichtigt den zuständigen Jäger, um tote Tiere kundig zu entsorgen und geflüchtete verletzte Tiere zu verfolgen. Auf keinen Fall sollte ein verletztes Tier angefasst werden – es könnte in Angst beißen und um sich treten. Das Mitnehmen toter Tiere ist untersagt und kann als Wilderei geahndet werden. Bedeutsam für die Schadenregulierung mit der Versicherung ist die Wildunfall-Bescheinigung, die die Polizei noch am Unfallort schreibt. Diese kann die Kostenübernahme erheblich vereinfachen.