Das Abblendlicht dient der Beleuchtung des Bereichs unmittelbar vor dem Fahrzeug.
Die ausgeleuchtete Fläche muss im Gegensatz zum Fernlicht nach präzisen Vorschriften beschränkt sein, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet und gefährdet werden können. Zu diesem Zweck leuchtet das Abblendlicht in der Regel asymmetrisch aus, wobei für den Rechtsverkehr konzipierte Fahrzeuge auf der rechten Seite stärker ausleuchten als auf der linken. Dies hat den Vorteil, dass zum einen entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden, zum anderen der Fußgänger- u. Radfahrerbereich stärker ausgeleuchtet wird. In folgenden europäischen Ländern muss auch tagsüber das Abblendlicht ständig angeschaltet sein: Österreich, Dänemark, Estland, Island, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden und Slowenien.