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Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB)

Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) - was versteht man darunter?

Wie in jedem Vertragsverhältnis müssen auch bei Kfz-Versicherungen die jeweiligen Rechte und Pflichten des Vertragsnehmers und des Vertragsgebers vorab geklärt werden.

Versicherungsfall Blechschaden (Quelle: flickr by Uriel 1998) Versicherungsfall Blechschaden (Quelle: flickr by Uriel 1998)

Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) kommen genau an dieser Stelle ins Spiel. Diese gelten als die Standardbedingungen eines jeden Vertrags in dem oben genannten Bereich. Dies hat den Vorteil, dass sowohl Versicherungsnehmer als auch der Versicherungsgeber durch Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) die Möglichkeit haben, sich auf entsprechende Leistungen und Pflichten zu berufen. Neben den allgemeinen Voraussetzungen sind in den AKB auch noch spezielle Bedingungen des Versicherungsbetrags und eine Note zu den Versicherungsbeiträgen enthalten.

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