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Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) – wer muss daran teilnehmen?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist infolge eines A- oder
zweier B-Verstöße während der Probezeit abzuliefern und wird von der
Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.

"Fahrbier" ist kein Kavaliersdelikt (Quelle: flickr by James Cri

Unter einem A-Verstoß sind schwere Zuwiderhandlungen zusammengefasst, während B-Verstöße weniger schwere Zuwiderhandlungen bezeichnen. Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) wird von einer dafür lizensierten Fahrschule durchgeführt und besteht aus fünf Teilen, die sich aus vier theoretischen Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt zusammensetzen. Zum Unterricht zählen Besprechungen der Verstöße und das Aufzeigen von Wegen zu deren Vermeidung. Nach Abschluss muss die erhaltene Bescheinigung bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden. Wird das Seminar innerhalb einer gesetzten Frist nicht bestanden, erfolgt der Führerscheinentzug.

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