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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz von Mensch und Umwelt

In erster Linie dient das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dazu, Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.

Dies deckt die Bereiche der Verunreinigung der Luft, durch Geräusche, Erschütterungen oder weiteren schädigenden Aktionen ab. So sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) alle möglichen Bereiche des Alltags mit entsprechenden Vorschriften versehen, dies gilt auch für den automobilen Sektor - wie beispielsweise die Verordnung hinsichtlich erzeugter Emissionen durch Pkw-Abgase. Vor allem die relativ gute Auslegung auf die Praxis, bietet bei Streitigkeiten und Vorstößen in der Regel keinen weiteren Spielraum für eigene Interpretationen der Sachlage.

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