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Culpa in Contrahendo (c.i.c.)

Culpa in Contrahendo (c.i.c.) - Verletzung von Pflichten

Der lateinische Begriff Culpa in Contrahendo (c.i.c.) beschreibt einen Zustand, in dem es trotz eines nicht bestehenden Vertrages zu einer Haftung kommen kann.

Sprich, liegt ein Culpa in Contrahendo (c.i.c.) vor, ist der Schuldner gegenüber dem Gläubiger verpflichtet den entstanden Schaden zu ersetzen, auch wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn während der Besichtigung eines Autos bei einem Verkaufsgespräch ein Schaden am Fahrzeug durch den potenziellen Käufer passiert, dann ist der Käufer dem Verkäufer verpflichtet den Schaden zu begleichen. Aufgrund der rechtlichen Lage empfiehlt es sich in solchen Streitfällen immer einen Rechtsbeistand aufzusuchen, damit die eigenen Interessen vernünftig vertreten werden können.

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