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Deckungskarte (früher Doppelkarte)

Deckungskarte (früher Doppelkarte) - welchen Zweck erfüllt sie?

Die Deckungskarte (früher Doppelkarte) ist ein bundesweiter Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kfz-An- und Ummeldungen.

Bis Ende 2002 wurde der Begriff Doppelkarte verwendet, da eine Durchschrift an den Versicherer weitergeleitet wurde. Mittlerweile erfolgt die Übertragung allerdings auf elektronischem Wege, weshalb man nur noch von der Deckungskarte (früher Doppelkarte) spricht. Sie bestätigt die Absicht, einen Vertrag mit der Versicherung abzuschließen, die auch von der Versicherung erklärt wird. Mit dem Tag der Zulassung besitzt der Versicherungsnehmer somit im Rahmen der vorläufigen Deckung Haftpflichtversicherungsschutz. Zur Vereinfachung wird seit März 2008 das Versicherungsbestätigungs-Verfahren elektronisch mithilfe einer Versicherungsbestätigungsnummer durchgeführt.

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