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Ehegattenregelung

Ehegattenregelung reduziert die Kosten für eine Kfz-Versicherung?

Die Ehegattenreglung in der Kfz-Versicherung ermöglicht es einem, zu günstigen Konditionen einen Ehepartner über die eigene Versicherung mitlaufen zu lassen.

Als Bedingung für die Ehegattenreglung gilt aber, dass der bereits versicherte Ehepartner in der Schadenfreiheitsklasse zur Hälfte eingestuft sein muss, da nur so die Vergünstigungen für den noch nicht versicherten Ehepartner geltend gemacht werden können. Auch muss der neu zu versichernde Ehepartner mindestens ein Jahr über einen gültigen Führerschein für einen Pkw oder Motorrad verfügen, der in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben wurde.

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