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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Ohne Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist keine Autofahrt möglich

Seit dem 1. März 2007 regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bundeseinheitlich alles, was ein Fahrzeughalter wissen muss, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Die FZV wird schrittweise die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ablösen. Im Einzelnen normiert die Verordnung u.a. die Voraussetzungen und ggf. Beschränkungen für eine Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, die Bestimmungen des Zulassungsverfahrens, die Möglichkeiten, die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr und die Speicherung von Daten über Fahrzeuge und Fahrzeughalter sowie ihre Weitergabe an Behörden und Versicherungen inklusive der diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen. Zu den bekanntesten Änderungen, die die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) hervorgebracht hat, gehört das Fahren ab 17 Jahren.a

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