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Feinstaubverordnung

Feinstaubverordnung für München und Berlin

Die Feinstaubverordnung trat am 1. März 2007 in Kraft.

Sie wird auch als Plakettenverordnung bezeichnet und verordnet die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge aller Art. Sowohl PKW und LKW als auch Busse werden somit den sogenannten Schadstoffklassen nach EU-Normen (Euro 1 bis Euro 5) zugeordnet und durch eine Plakette sichtbar gemacht. Wenn der Feinstaub in den Städten die Grenzwerte überschreiten sollte, können jene Fahrzeuge, die höhere Emissionen aufweisen, mit einem Fahrverbot belegt werden. Die Feinstaubplaketten sind bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder bei der Abgassonderuntersuchung, z.B. des TÜV, erhältlich und kosten 5-10 Euro. Das mit der Feinstaubverordnung verbundene Ziel, saubere Autos zu fördern, wurde inzwischen auch durch eine Verknüpfung der Kfz-Steuer mit Schadstoffausstößen der Fahrzeuge unterstützt.

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