Auto News, Auto Magazin

Folgeprämienverzug

Folgeprämienverzug bei Versicherungen

Alle nach dem Erstbeitrag zu zahlenden Versicherungsbeiträge werden in der Versicherungsbranche als Folgeprämien bezeichnet.

Werden diese vom Versicherungsnehmer nicht mehr oder verspätet gezahlt, so spricht man einem Folgeprämienverzug. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann das Versicherungsunternehmen seinen Kunden auf dessen Kosten eine schriftliche Zahlungsfrist von zwei Wochen setzen, in der es die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung sowie die offenen Kosten angibt. Dramatisch können die Folgen bei einem Folgeprämienverzug werden, wenn ein Schadensfall nach Ablauf der Frist und anhaltendem Verzug eintritt, denn der Versicherungsnehmer wird dann keine Leistungen erhalten. Die Versicherung kann den Versicherungsvertrag nach Ablauf der zwei Wochen kündigen, wobei diese nicht rechtswirksam ist, wenn der Versicherte innerhalb eines Monats nach der Kündigung zahlt und kein Schadensfall aufgetreten ist.

Weitere Artikel aus der Kategorie
Buchstabe F
KFZ-Versicherung
Sparen Sie bis zu 500€ im Jahr mit einem Wechsel zu einer günstigen Kfz Versicherung.
Zum Kfz Versicherungsrechner
  • Jetzt Autoreifen finden!
  • Sommerreifen
  • / R