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Glasschaden

Versicherungsschutz bei Glasschaden - was versteht man darunter?

Generell gilt bei einem Glasschaden, den man sich an einer Scheibe seines Pkw zuzieht, dass eine Teilkaskoversicherung einen Glasschaden abdeckt, der zum Beispiel durch einen Steinschlag bei der Windschutzscheibe entsteht.

Allerdings kann man dies so generell nicht sagen, da von Versicherung zu Versicherung unterschiedliche Vertragsinhalte beziehungsweise Auffassungen existieren, was einen Glasschaden betrifft. So kann es der Fall sein, dass die eine Versicherung sämtliche Arten von Glasschaden übernimmt, während die andere Versicherung den Glasschaden nur im Falle der Windschutzscheibe ohne Selbstbeteiligung des Versicherten reguliert. Eine weitere Versicherung übernimmt eventuell nur dann die Kosten, wenn nur eine Reparatur und kein Austausch der Scheibe notwendig sind.

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