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Internationale Versicherungskarte

Internationale Versicherungskarte: Sinn und Zweck

Die Internationale Versicherungskarte, umgangssprachlich auch des Öfteren als so genannte "Grüne Karte" bezeichnet, dient bei Aufenthalten im Ausland im Falle eines Unfalls als Nachweis für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Mit dieser Internationalen Versicherungskarte kann man primär in der EU bei dafür eingerichteten Abwicklungsstellen, auch als "Grüne-Karten-Büros" bezeichnet, vorstellig werden. In jedem Land übernimmt eine andere Organisation die Federführung für diese Büros. In der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel werden die Abwicklungen in Bezug auf die Internationale Versicherungskarte durch den Verband der Schadenversicherer durchgeführt.

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