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Personenschaden

Personenschaden – Haftung und Schadenersatz

Ein Personenschaden ist ein Ereignis, bei dem einem Menschen gesundheitlicher Schaden entstanden ist oder womöglich gar dessen Tod.

Der Begriff wird in der Regel mit einem Unfall am Arbeitsplatz oder im Verkehr assoziiert und nicht mit einer Körperverletzung oder einem Tötungsdelikt. Bei der Bundesbahn wird der Ausdruck jedoch euphemistisch als Umschreibung einer Selbsttötung verwendet.
Im Versicherungsbereich wird Personenschaden unter den Stichworten Krankheit (im Sinne einer vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung), Invalidität (einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung) oder Tod behandelt. Jede der drei Folgen für einen Versicherten wird unterschiedliche Ansprüche für den Betroffenen oder seine Angehörigen nach sich ziehen.

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