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Pflichtversicherung

Pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss abgeschlossen werden!

Eine Pflichtversicherung wird vom Gesetz vorgeschrieben, das heißt jeder muss eine solche abschließen.

Das bedeutet für einen Fahrzeughalter, dass er in jedem Falle eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen muss, wenn er mit seinem Personenkraftwagen deutsche Straßen benutzen will. Fahrzeughalter, die ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug haben, müssen ebenfalls eine Haftpflichtversicherung vorweisen, die so genannte Grenzversicherung.
Wenn der deutsche Fahrzeughalter ins europäische Ausland fährt, ist er mit seiner Grünen Karte auf der sicheren Seite, denn mit dem Grüne-Karte-System ist die Kfz-Haftpflichtversicherung europaweit miteinander verbunden, d.h. ein Autofahrer muss nicht bei jedem Grenzübertritt eine neue Pflichtversicherung für sein Fahrzeug abschließen.

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