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Probezeit

Probezeit nach erfolgreicher Führerscheinprüfung

Für jeden Fahranfänger der seinen ersten Führerschein erworben hat, gilt eine Probezeit von zwei Jahren, in welcher besondere und schärfere Regelungen gelten.


Diese Zeit dient vor allem dazu, dass Fahranfänger langsam an den Straßenverkehr gewöhnt werden und durch die härteren Regelungen achtsamer unterwegs sind. So gilt bei Verstößen gegen geltende Bestimmungen in der Probezeit eine deutlich höhere Strafe, die mit Bußgeldern und zum anderen der Verlängerung dieser besagten Zeit geahndet werden können. Hierbei werden die Verstöße in A- und B-Verstöße unterteilt, wobei die A-Verstöße schwere Regelübertretungen wie Trunkenheit am Steuer etc. enthalten. B-Verstöße können beispielsweise falsches Parken etc. sein.

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