Auto News, Auto Magazin

Risikowegfall

Risikowegfall: wenn es kein Auto mehr gibt...

Der Risikowegfall bei der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt dann vor, wenn das versicherte Risiko, also das Kraftfahrzeug, wegfällt.

Welche Auswirkungen dieser Fall für den Versicherten hat, hängt davon ab, aus welchem Grund das Auto weggefallen ist. Ein häufiger Grund ist der Totalschaden des Fahrzeuges aufgrund eines Unfalls. Dann muss der Versicherte den Versicherungsvertrag nach § 68 Abs. 4 des Versicherungsvertragsgesetzes so lange durch Prämienzahlung weiter erfüllen, bis die gerade laufende Versicherungsperiode beendet ist. Wenn der Versicherte jedoch das Fahrzeug stilllegt, ohne dass ein Unfall vorgelegen hat, dann muss er die Prämie zahlen, die die Versicherung hätte verlangen können, wenn sie einen zeitlich befristeten Vertrag bis zu dem Zeitpunkt abgeschlossen hätte, an dem sie vom Risikowegfall erfahren hätte.

Weitere Artikel aus der Kategorie
Buchstabe R
KFZ-Versicherung
Sparen Sie bis zu 500€ im Jahr mit einem Wechsel zu einer günstigen Kfz Versicherung.
Zum Kfz Versicherungsrechner
  • Jetzt Autoreifen finden!
  • Winterreifen
  • / R