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Selbstbehalt

Selbstbehalt bei Versicherungen

Im Versicherungswesen gibt es für das Wort Selbstbehalt auch den Ausdruck der Selbstbeteiligung.

Dies bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer im Fall eines Schadens zu einem gewissen Teil selbst an dem Betrag beteiligt, der zur Reparatur des Schadens von Nöten ist. Im Gegenzug erhält er durch den Versicherer einen günstigeren Tarif. Je größer der Selbstbehalt ist, desto geringer ist die an die Versicherung zu zahlende Prämie. Häufig liegt der Selbstbehalt bei 300 Euro in der Vollkasko- und bei 150 Euro in der Teilkaskoversicherung. Allerdings kann in den Gesprächen mit dem Versicherer auch ein anderer Betrag festgelegt werden.

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