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Standortprinzip

Standortprinzip: hilft beim Sparen von Kfz-Abgaben

Das Standortprinzip war bis zum Jahr 2007 eine Option, um Kosten für seine Fahrzeugversicherungen sparen zu können.

So konnte mit dem Standortprinzip bei mehreren Wohnsitzen ausgewählt werden, an welchem Wohnsitz das Fahrzeug zugelassen werden sollte. Es war nicht zwingend notwendig, sein Fahrzeug am Erstwohnsitz zuzulassen, sodass von günstigeren, regional gebundenen Konditionen profitiert werden konnte. Nach jetziger Gesetzeslage sind private Fahrzeughalter aber dazu verpflichtet ihr Fahrzeug an ihrem Erstwohnsitz anzumelden, sodass die Möglichkeiten des Standortprinzips zum Sparen nicht mehr ausgenutzt werden können.

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