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Versicherungsbeginn - Versicherungsende

Versicherungsbeginn - Versicherungsende: Beide sind vertraglich festgesetzt

Versicherungsbeginn Versicherungsende sind in einem Versicherungsvertrag festgeschrieben, wobei das Versicherungsende sich in vielen Fällen automatisch um eine bestimmte Zeitspanne verlängert, wenn nicht fristgerecht der Versicherungsvertrag gekündigt wird.

So gilt bei Kfz-Haftpflichtversicherungen der Stichtag vom 30.11 eines jedes Jahres, um eine Versicherung fristgerecht kündigen zu können. Auch der Versicherungsbeginn kann ganz individuell festgelegt werden, zum Teil ist es gar möglich, noch rückwirkend eine Versicherung abzuschließen, um beispielsweise gesetzliche Regelungen nach einem lückenlosen Versicherungsschutz zu erfüllen. Daher sollten sich Versicherte schon zum Versicherungsbeginn Gedanken über das Versicherungsende machen, um unnötigen Kosten in unattraktiv gewordenen Versicherungsverträgen entgehen zu können. Versicherungsbeginn Versicherungsende hängen demnach eng miteinander zusammen.

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