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Werkstattbindung

Werkstattbindung im Versicherungsvertrag: Keine Wahlmöglichkeit, spart aber Geld

Eine Werkstattbindung in einem Versicherungsvertrag führt dazu, dass der Versicherte in einem Schadensfall stets zur selben Werkstatt gehen muss.

Diese Beschränkung bei der Auswahl von Reparaturwerkstätten hat für den Versicherten jedoch den Vorteil, dass es spezielle Tarife gibt, bei denen er im Vergleich zu Versicherungsverträgen ohne Werkstattbindung Geld spart, bisweilen bis zu 20%.

Weitere Vorteile für den Versicherten sind Zusatzleistungen durch die Vertragswerkstatt wie etwa der Transport vom Unfallort zur Werkstatt oder die Stellung eines Ersatzfahrzeuges in der Zeit der Reparatur. Geht der Versicherte zu einer anderen Werkstatt als vereinbart, können allerdings gegebenenfalls hohe Vertragsstrafen fällig werden.

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