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Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert gibt an, was ein Ersatzauto kosten würde

Der Wiederbeschaffungswert im Kfz-Versicherungsrecht ist der Preis, den ein Versicherter, dessen Fahrzeug beschädigt wurde, für ein ökonomisch gleichwertiges Fahrzeug zahlen müsste.

Dieser Wert ist die Basis für die Bestimmung des Wertes des beschädigten Gegenstandes und somit auch für die Höhe des Schadenersatzanspruchs, den der Geschädigte für den Verlust oder die Zerstörung seines Fahrzeuges geltend machen kann. Gibt es einen Restwert des Fahrzeugs, so wird dieser Wert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und es ergibt sich dann der sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand.
Rechtlich gesehen ist für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts der Preis anzusetzen, den ein seriöser Händler zahlen würde, und nicht der sogenannte Zeitwert.

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