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Wildschaden

Wildschaden: Eine Begegnung der unschönen Art

Der Begriff Wildschaden bezeichnet juristisch gesehen einen Schaden, den das Wild in der Land- und Forstwirtschaft anrichtet, während der Wildunfall ein Schaden ist, den die Kollision von einem Fahrzeug mit dem Wild oder aber das Ausweichen des Fahrzeugs vor dem Wild verursacht.

Nach § 12 Absatz 1 Abschnitt I Buchstabe d der Allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen müssen die Kollisionsschäden am Fahrzeug sowohl in der Voll- wie der Teilkasko ersetzt werden. Wichtig ist, dass der Unfall sofort gemeldet wird.
Bei Schäden, die durch Ausweichen oder Vollbremsung entstehen, hängt eine Auszahlung des Schadensersatzes von den Umständen ab. Versicherungstechnisch wird dieser Fall unter dem Stichwort "Rettungskosten" abgehandelt. Ein Wildschaden ist also eigentlich ein Wildunfall.

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