Wer sich für den Kauf eines Neuwagens entscheidet, der steht oft vor der Frage: Wohin mit dem Gebrauchtwagen?
Seit der Einführung der Abwrackprämie haben sich viele Autokäufer dazu entschieden, ihren Gebrauchtwagen auf dem Schrottplatz entsorgen zu lassen und die € 2.500 Abwrackprämie zu kassieren, als diesen noch frei zu verkaufen, bzw. bei ihrem Autohändler in Zahlung zu geben, auch dann, wenn sie mit Verhandlungsgeschick wesentlich mehr als € 2.500 hierfür bekommen hätten.
Gebrauchtwagen im Autohaus in Zahlung gebenViele Autohäuser zeigen sich nämlich für die Inzahlungnahme bei Gebrauchtwagen sehr dankbar. Zum einen ist der Neuwagenpreis schon so kalkuliert, das hier kaum ein Verlust für den Verkäufer entsteht, des weiteren kann dieses Fahrzeug je nach Alter und Aussehen gewinnbringend weiterverkauft werden, zum anderen, wenn das Fahrzeug in keinem verkaufsfähigen Zustand mehr ist, erhalten diese regelmäßig Besuch von Autoankäufern aus dem nahen Osten, bzw. aus Afrika, wo diese Fahrzeuge noch ohne weiteres fahren dürfen, da es weder TÜV, Dekra, noch sonstige dementsprechende Überwachungseinrichtungen dort gibt. Vor allem können die Fahrzeuge dort rentabel repariert werden. Wenn Sie beim Autohändler mehr Gewinn herausschlagen wollen, bringen sie neben ihrem Fahrzeug folgendes mit:
Zunächst einmal sollte man die bereits vorher angesprochenen Aspekte berücksichtigen. Denn nur wer weiß, was sein Gebrauchtwagen wert ist, der kann mit dem Ankäufer einen guten Tarif aushandeln.
Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte das Fahrzeug vorher abmelden und dann mit Brief und Abmeldebescheinigung übergeben. Das sichert vor unliebsamen Überraschungen. Sollte zum Beispiel ein Verkehrsverstoß oder gar ein Unfall mit dem Fahrzeug geschehen, so braucht die eigene Haftpflichtversicherung hierfür nicht aufzukommen. Probe- und Überführungsfahrten können mit einem roten Kennzeichen erledigt werden.