Ein KFZ Schutzbrief ist eine praktische Ergänzung zur KFZ Versicherung. Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die nicht direkt das Auto oder die Insassen schützt oder versichert, sondern dem Versicherungsnehmer auf Reisen für gewöhnlich Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl bietet.
Die einzelnen Leistungen können jedoch stark nach Anbieter und Versicherung variieren. Mögliche Leistungen des Schutzbrief bei Kfz Versicherungen können die Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen und der Weiter- oder Rücktransport eines nicht mehr fahrtauglichen Kraftfahrzeuges im Versicherungsfall sein.
Doch auch andere Kosten werden von einigen Angeboten abgedeckt. So zahlt der eine oder andere Anbieter im Fall der Fälle auch einen Ersatzfahrer, die Fahrzeugunterstellung oder Übernachtungskosten. Zudem übernimmt ein Teil der Anbieter auch den Weiter- und Rücktransport von Insassen. Welche Leistungen jedoch im Einzelfall übernommen werden hängt neben dem Anbieter auch vom Vertrag und den jeweiligen Umständen ab. Im allgemeinen ist es jedoch üblich, dass der Schadensort mindestens 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt sein muss, damit Anspruch auf die Leistungen aus dem Schutzbrief besteht.
Klassisch
kennt wahrscheinlich nahezu jeder Deutsche Leistungen des Schutzbrief
bei KFZ von bekannten Automobilclubs. Doch inzwischen ist der
Schutzbrief auch schon fast ein obligatorisches Angebot der Kfz
Versicherer in Deutschland. Diese haben den Autoschutzbrief sogar teilweise als Leistung in der KFZ Haftpflichtversicherung
inklusive oder häufig zumindest als optionalen Ergänzungstarif zu der
Pflichtversicherung im Angebot. Doch schon längst beschränkt sich das
Schutzbriefangebot nicht mehr nur auf das Automobil. Nicht selten
können auch Motorrad und Wohnmobilversicherungen mit einem Schutzbrief
versichert werden.
Nicht verwechselt werden sollte der
Schutzbrief bei Kfz Versicherern jedoch mit den Alternativangeboten der
Autobauer und Kfz-Vertragswerkstätten zum Schutzbrief, die diese mit
der so genannten Mobilitätsgarantie gelegentlich anbieten. Auch sollte
der Schutzbrief nicht mit Grundleistungen von Autombilclubs wie
Pannenhilfe und Abschleppen verwechselt werden, da hier ganz andere
Leistungsumfänge möglich sein können.