Eine Kfz-Haftpflichtversicherung schützt andere Verkehrsteilnehmer vor finanziellen Schäden, die durch das Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen können. Eine Kfz-Haftpflicht ist also eine Versicherung für Schäden gegenüber Dritten und unterscheidet sich damit von den optionalen Kaskoversicherungen.
Aus diesem Grund ist eine Kfz Haftpflicht seit jeher obligatorisch
für jeden Fahrzeughalter. Ohne eine solche Versicherung darf ein
Fahrzeug im Straßenverkehr nicht bewegt werden.
Hintergrund hierfür: Die Schadensersatzforderungen im Falle eines
Unfalls können insbesondere bei Personenschäden astronomische Summen
annehmen, die vom Fahrzeughalter nicht bezahlbar wären. Aus Gründen des
Schutzes der anderen Verkehrsteilnehmer ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung somit verpflichtend für jeden Halter eines Fahrzeuges.
Die Ursprünge der Kfz-Haftpflicht gehen zurück bis Anfang des 20.
Jahrhunderts. Durch die weite Verbreitung des Automobils sah man sich
seitens des Gesetzgebers dazu gezwungen, einen finanziellen Schutz für
Verkehrsteilnehmer ins Leben zu rufen.
Bereits damals beinhaltete eine Kfz-Haftpflicht die Übernahme von Kosten für Personen- und Sachschäden.
Im Leistungsfall wird die entsprechende Versicherungsgesellschaft den
Schadensfall prüfen und eventuelle Schadensersatzforderungen der
Unfallgegner übernehmen. Dies setzt jedoch voraus, dass der
Versicherungsnehmer in einem fahrtüchtigen Zustand das Fahrzeug geführt
hat. Fahren unter Alkoholeinfluss beispielsweise führt dazu, dass die
Versicherung die Übernahme der entstandenen Kosten ablehnen kann.
Im Zweifelsfall wird der Unfallhergang von unabhängigen Gutachtern
geprüft. Im Falle eines Unfalls ist es zudem stets ratsam, die Polizei
zu informieren, die Unfallursache und Unfallhergang protokollieren kann.